Mit Kalk und Rost zugesetztes Heizungsrohr im Querschnitt

Heizungswasser

Wer ist verantwortlich für das Heizungswasser? Falsches Füllwasser führt zu Stein- und Korrosionsschäden – und im Schadensfall haftet die Heizungsfachfirma. Wir füllen, analysieren und dokumentieren fachgerecht nach VDI 2035 und DIN EN 1717.

Wer ist verantwortlich für das Heizungswasser?

Grundsätzlich ist der Betreiber einer Anlage für das Heizungswasser verantwortlich. Da der Betreiber dafür in der Regel weder das Fachwissen noch die nötigen Geräte hat, nimmt der Gesetzgeber Planer und Fachbetrieb (Heizungsfirma) in die Pflicht. Damit ist klar, dass die Heizungsfachleute auch in der Verantwortung stehen, dafür Sorge zu tragen, dass dem Kunden das richtige Heizungswasser in dessen Anlage eingefüllt wird.

Falsches Füllwasser führt zu Stein- und Korrosionsschäden

Werden Wasserhärte, Leitwert und pH-Wert nicht eingehalten, kommt es zu Steinbildung und Korrosionsschäden. Im Schadensfall haftet dann die Heizungsfachfirma.

Querschnitt eines Heizungsrohrs mit dicker Kalk- und Rostablagerung
Mit Kalk und Korrosion zugesetztes Rohr – die Folge von falsch befülltem Heizungswasser. Stein und Rost verengen den Querschnitt und treiben den Energieverbrauch in die Höhe.

Nachspeisung nur über eine zugelassene Armatur

Die Nachspeisung von Heizungswasser muss über eine zugelassene Nachspeisearmatur erfolgen. Diese besteht im Wesentlichen aus Systemtrenner, einstellbarem Druckminderer, Wasserzähler, Vollentsalzungskartusche und diversen Absperrhähnen. Nur so ist die DIN EN 1717 als auch die VDI 2035 eingehalten.

Eine fachgerechte Nachspeisearmatur umfasst:

  • Systemtrenner zum Schutz des Trinkwassers nach DIN EN 1717
  • einstellbarer Druckminderer
  • Wasserzähler zur Erfassung der Füllwassermenge
  • Vollentsalzungskartusche zur Aufbereitung des Füllwassers
  • diverse Absperrhähne

Jede Befüllung muss dokumentiert werden

Wird das Wasser in der Heizung nachgefüllt, so muss dies auch zwingend im Anlagenbuch der Heizung dokumentiert werden. Bei dieser Dokumentation müssen die Füllwassermenge, die Gesamthärte, die Leitfähigkeit und der pH-Wert bei Erstbefüllung und bei den vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen dokumentiert werden.

Fehlt diese Dokumentation, können nach aktueller Rechtsprechung sowohl die Versicherung als auch der Hersteller der defekten Bauteile die Leistung verweigern.

Unsicher, ob in Ihrer Heizung das richtige Wasser ist?

Sind Sie sich unsicher darüber, ob in Ihrer Heizung das richtige Wasser sich befindet? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie und analysieren auf Wunsch das Wasser in Ihrer Heizungsanlage.

Mehr zum Thema Wasseraufbereitung lesen Sie in unseren Ratgebern zur Vollentsalzung und zum Ausdehnungsgefäß. Die fachgerechte Pflege Ihrer Anlage ist Teil unserer Heizungswartung.