
Schimmel & Feuchteschäden
Schimmel-Gutachten, Schimmel-Bewertung und Hilfe bei Feuchteschäden – für Mieter und Eigentümer. Im eigenen Labor bestimmen wir die Schimmelpilzarten und finden die Ursache.

Begutachtung mit eigenem Labor
Erst die Schimmelart bestimmen, dann sanieren
Im eigenen Labor überprüfen wir in einer Erstuntersuchung die vor Ort vorhandenen Schimmelpilzarten und Gattungen. So wissen Sie, womit Sie es zu tun haben – bevor saniert wird.
Schimmel in Innenräumen ist ein häufiges Problem, das sowohl die Bausubstanz als auch die Gesundheit gefährden kann. Schimmelpilze entstehen durch Feuchtigkeit und vermehren sich schnell in warmen, schlecht belüfteten Umgebungen. Typische Schimmelarten in Wohnräumen sind Aspergillus, Penicillium und Cladosporium.
- Erstuntersuchung der Schimmelpilzarten im eigenen Labor
- Prüfung auf versteckte Schimmelquellen
- Klärung der Ursache: Lüftungsverhalten oder Baumangel
- Nachvollziehbare Dokumentation für Mieter & Eigentümer
Professionelle Hilfe bei Schimmel
Ihre Vorteile
Wir bestimmen die Schimmelart und beurteilen die Gefahr. Für die anschließende Beseitigung arbeiten wir mit Fachbetrieben zusammen.
Schnelle Hilfe
Flexible Termine und eine rasche Begutachtung vor Ort – Schimmel breitet sich innerhalb weniger Tage aus, deshalb handeln wir zügig.
Fachgerechte Sanierung
Sanierung auf Wunsch durch einen Fachbetrieb – auch durch unseren Meisterbetrieb, nach Ihrer freien Wahl. So wird die Ursache dauerhaft behoben.
Transparente Preise
Sie erhalten vorab einen klaren Kostenvoranschlag.
Laboranalyse
Bestimmung der Schimmelpilzarten und Gattungen im eigenen Labor – die Grundlage für jede gezielte Sanierung.
Feuchtemessung & Ursache
Wir ermitteln, ob die Ursache am Lüftungsverhalten liegt oder ob Baumängel wie Kältebrücken vorliegen.
Gutachten bei Mietstreit
Schimmel in Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema. Wir helfen bei der Klärung von Ursache und Verantwortung.
Erstuntersuchung im eigenen Labor
Schimmel unter dem Mikroskop
Eine Aufnahme aus unserer Erstuntersuchung – so bestimmen wir die Schimmelart, bevor saniert wird. Zum Vergrößern anklicken.
Im Video erklärt
Schimmel – vom Sachverständigen gezeigt
Schimmel in Mietwohnungen
Klarheit bei Rechten und Pflichten
Schimmel in Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Wir können bei der Klärung helfen und ermitteln, worin die Ursache liegt.
- Mietminderung: kann im Einzelfall in Betracht kommen; die Höhe hängt vom Einzelfall ab – bitte rechtlich beraten lassen. Wir stellen die technische Ursache fest und leisten keine Rechtsberatung.
- Ursachenermittlung: Wir prüfen, ob falsches Lüftungs- und Heizverhalten oder Baumängel vorliegen
- Pflicht des Vermieters: Bauliche Mängel, die Schimmel verursachen, müssen behoben werden

Beantwortet vom Sachverständigen & Gutachter
Häufige Fragen zum Thema Schimmel
Auch bei regelmäßigem Lüften kann Schimmel entstehen, wenn Feuchtigkeit durch Baumängel wie Kältebrücken oder undichte Stellen eindringt, die Temperatur in Räumen zu niedrig ist, sodass Wasser an kalten Oberflächen kondensiert, oder hohe Luftfeuchtigkeit durch Aktivitäten wie Kochen oder Duschen nicht ausreichend abgeführt wird.
Ja, Schimmel kann gesundheitsschädlich sein. Die Sporen und Mykotoxine, die Schimmel abgibt, können die Atemwege reizen, Allergien auslösen und sogar schwerwiegende Krankheiten verursachen. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem sowie Asthmatiker und Allergiker.
Nein, Schimmel verschwindet nicht von selbst. Selbst wenn die Feuchtigkeitsquelle beseitigt wird, bleiben Sporen und giftige Rückstände auf der Oberfläche zurück. Der Schimmel muss aktiv entfernt werden.
Schimmel wächst ab einer Luftfeuchtigkeit von etwa 60 %. Um Schimmel abzutöten oder sein Wachstum zu stoppen, sollte die relative Luftfeuchtigkeit dauerhaft unter 50 % gehalten werden.
Kleine Flächen (unter 0,5 m²) können Sie selbst behandeln, sofern die Ursache bekannt und beseitigt ist. Für größere oder wiederkehrende Schimmelschäden empfehle ich, einen Fachbetrieb oder Sachverständigen zu beauftragen, um gesundheitliche Risiken und erneuten Befall zu vermeiden.
Nein, Schwarzschimmel ist in Deutschland nicht meldepflichtig. Es handelt sich jedoch um eine gesundheitlich besonders gefährliche Art von Schimmel, die umgehend entfernt werden sollte. Bei Mietwohnungen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Ablauf
In drei Schritten zur Klarheit
Termin & Begehung
Wir kommen vor Ort und verschaffen uns ein Bild der Lage.
Labor-Erstuntersuchung
Bestimmung der Schimmelart im eigenen Labor.
Gutachten & Empfehlung
Klare Bewertung mit Ursache und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.